Photovoltaik

PV-Anlage und Steuern 2025: Was Eigenheimbesitzer wissen müssen

10. Oktober 20244 Min.
SteuernEinkommensteuerUmsatzsteuerNullsteuersatz
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Seit 2023 sind kleine PV-Anlagen steuerfrei. Wir erklären die aktuellen Regelungen.

Umsatzsteuer: Nullsteuersatz

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz.

  • Keine Umsatzsteuer auf Kauf und Installation
  • Gilt für Anlagen bis 30 kWp
  • Auch für Speicher und Zubehör
  • Keine Kleinunternehmerregelung mehr nötig

Einkommensteuer: Steuerbefreiung

Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei.

  • Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp (EFH)
  • Mehrfamilienhaus: 15 kWp pro Wohneinheit
  • Rückwirkend ab 2022 anwendbar
  • Keine Gewinnermittlung mehr erforderlich

Was bedeutet das praktisch?

Die Steuerbefreiung vereinfacht vieles.

  • Keine Anlage beim Finanzamt nötig
  • Keine jährliche Steuererklärung für PV
  • Einspeisevergütung steuerfrei
  • Eigenverbrauch steuerfrei

Fazit

Die Steuerbefreiung macht Photovoltaik noch attraktiver. Der bürokratische Aufwand ist minimal geworden.

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